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Statement zur EU Deforestation REgulation – EUDR

Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EU Deforestation Regulation; EUDR) wird in der EU ab Januar 2025 umgesetzt. Die EUDR betrifft unter anderem Holz sowie daraus hergestellte Erzeugnisse wie Papier. Ab 2025 können diese Rohstoffe und Erzeugnisse nur noch dann in der EU auf den Markt gebracht oder aus der EU exportiert werden, wenn sie nicht auf Flächen produziert wurden, die nach 2020 entwaldet wurden oder generell nicht mit einer Schädigung des Waldes in Verbindung stehen.

Die Schweizer Papierindustrie exportiert rund 80 % der hergestellten Papier- und Kartonprodukte in die EU. Die EUDR stellt ein unverhältnismässiger Aufwand dar, der für die Papierprodukte aus der Schweiz kaum Mehrwerte für die Umwelt bringt. Die Schweizer Papierindustrie produziert grosse Mengen an Recycling-Produkten, Produkte aus Frischfasern oder Teile von Frischfasern. Die Frischfasern, welche in der Schweizer Papierindustrie verwendet werden, stammen ausschliesslich aus zertifizierten Quellen (FSC/PEFC) und erfüllen damit die höchsten Standards einer nachhaltigen Forstwirtschaft.

Die Schweizer Papierindustrie steht in einem Stakeholder-Austausch mit dem Bund und begrüsst, dass die Schweiz auf eine Anpassung an die EUDR verzichtet. Weil Unternehmen aus Drittstaaten keinen Zugriff auf das von der EU geplante Tracing-System haben, sind Handelshemmnisse nicht auszuschliessen. Der SPKF erwartet im Sinne eines freien Marktzuganges auch für Schweizer Unternehmen Zugang zum Tracing-System. Weiter muss sichergestellt sein, dass ein Reimport von Gütern aus der EU von der EU als solche akzeptiert werden. Wenn Frischfasern aus der EU bezogen werden und diese in der Schweiz verarbeitet und wieder in die EU exportiert werden, muss dies mit den entsprechenden Ursprungsnummern möglich sein.

European Commission: Verordnung über entwaldungsfreie Erzeugnisse
Hier finden Sie Links und einen Beitrag zu den EU-Vorschriften, mit denen gewährleistet werden soll, dass die EU-Bürger keine Produkte konsumieren, die zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen.
Bundesrat führt Aussprache zur Entwaldungsverordnung der EU (EUDR)

Auch Schweizer Unternehmen, welche die von der EUDR betroffenen Rohstoffe und Erzeugnisse in die EU exportieren wollen, werden die neuen Vorgaben einhalten müssen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Schweiz ihr Recht vollständig oder teilweise an die EUDR anpasst oder auf eine Anpassung verzichtet. Der Bundesrat verzichtet bis auf weiteres auf eine Anpassung des Schweizer Rechts, solange keine gegenseitige Anerkennung mit der EU möglich ist. Ohne gegenseitige Anerkennung besteht das Risiko von parallelen Regulierungen und doppeltem Aufwand für die Unternehmen.

Der Bundesrat anerkennt jedoch, dass sich mit der EUDR der Aufwand für betroffene Schweizer Unternehmen erhöht. Er will insbesondere unterstützende Massnahmen für die betroffenen Branchen und Unternehmen prüfen und den Austausch zwischen der Bundesverwaltung und der Wirtschaft zu dieser Thematik weiterführen. Zudem möchte er mit der EU-Kommission die Anforderungen für den Anschluss an das Informationssystem der EU sowie für die gegenseitige Anerkennung von entsprechenden Regulierungen klären. Ebenfalls will er klären, welche rechtlichen Änderungen für eine Anpassung des Schweizer Rechts an die EUDR nötig wären.

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