Neuer Gesamtarbeitsvertrag der Papierindustrie ab 2024
Der SPKF und der SPV haben im Jahr 2023 den Gesamtarbeitsvertrag neu verhandelt. Der Gesamtarbeitsvertrag der Papierbranche wird per 1.1.2024 erneuert. Der neue GAV wird erstmals seine Gültigkeit für vier statt wie bisher für drei Jahre haben, was für die Stabilität in der Industrie von grosser Bedeutung ist. Die Mitarbeitenden dürfen sich über einige Verbesserungen freuen.
Alle Mitarbeitenden erhalten bis zum 50. Altersjahr einen Tag Ferien pro Jahr mehr. Konkret erhalten alle Mitarbeitenden neu mindestens 25 Tage (statt 24 Tage) Ferien pro Jahr und ab dem 40. Altersjahr 28 Tage (statt 27 Tage). Ab dem 50. Jahr erhalten die Mitarbeitenden weiterhin 30 Tage. Der Mutterschaftsurlaub wurde mit dem neuen GAV von 14 Wochen auf 18 Wochen erhöht. Der Vaterschaftsurlaub bleibt bei 10 Tagen. Die bisherigen zwei GAV-Vaterschaftstage werden wie bisher zu 100 % entschädigt und die Tage darüber hinaus zu den gesetzlich vorgeschriebenen 80 %. Diese Regelung, welche bis anhin in der Zusatzvereinbarung zum GAV vom 27. November 2020 verankert war, wurde in den GAV integriert. Darüber hinaus werden den Arbeitnehmenden in Art. 11 GAV grosszügigere Absenzen gewährt. Weiter wurden die Minimallöhne, welche bisher in drei verschiedenen Stufen (Ungelernte, Facharbeiter MA und Berufsarbeiter MA) unterteilt waren, zu einer Stufe reduziert. Der Grundlohn wurde dabei auf die bisher höchste Stufe angepasst und zwar auf CHF 4200 pro Monat. Die Schichtzuschläge blieben unverändert.
Von allen dem GAV unterstellten Mitarbeitenden wird ein Vertrags- und Berufsbeitrag erhoben, der zur Deckung der Vertragskosten und zur Speisung des Ausbildungs- und Förderungsfonds dient. Dieser Beitrag wurde um CHF 1.00 gesenkt und beträgt neu CHF 16.00 monatlich.
Die GAV-Anhänge wurden angepasst. Zu erwähnen ist Anhang 5 «Vereinbarung betreffend Massnahmen zur Anpassung der Produktion an die Beschäftigungslage», welcher neu zur «Vereinbarung betreffend gemeinsamen Vorgehen in ausserordentlichen Lagen» umgestaltet wurde. Damit kann dieser für viel mehr Fälle (wie z.B. Corona) angewendet werden. Die Anhänge wurden stark konkretisiert und ebenfalls systematischer geordnet. Es gab weitere kleinere, primär formelle Änderungen im GAV und dieser wurde genderneutral umgeschrieben.