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GAV

Neuer GAV

Der Gesamtarbeitsvertrag der Papierbranche wurde per 1.1.2020 erneuert. Die Änderungen des neuen GAV sind allesamt positiver als beim letzten GAV. Unter anderem stehen den Arbeitnehmenden mehr Ferien zur Verfügung: ab dem 50. Altersjahr erhalten sie 30 Tage Ferien. Die Schichtzulagen und der Mindestlohn wurden erhöht und die Kündigungsfristen vereinfacht. Die Arbeitszeiterfassung wurde analog des aktuellen Gesetzes geregelt. Mit der neuen Opting-Out-Regelung können Firmen dem Verband beitreten, auch wenn sie den GAV nicht anwenden möchten. Die Mehrheit der Betriebe der Papierbranche setzen jedoch den GAV für ihre Mitarbeiter ein.

Der Art. 8 Abs. 2 muss noch vom SECO genehmigt werden. Sobald das Okay eingegangen ist, kann der GAV gedruckt werden. Wir bitten unsere Mitglieder weiterhin um Geduld. Wir melden uns so rasch wie möglich, sobald der neue GAV definitiv ist und angewendet werden darf.

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