Suva-Prämien 2023 erneut ausserordentlich tief
Im zweiten Pandemie-Jahr waren die behördlichen Einschränkungen im Bereich Arbeit und Freizeit geringer als 2020. Deshalb kam es mit wenigen Ausnahmen in den meisten Branchen wieder zu mehr Unfällen und folglich zu mehr Kosten. Aus diesem Grund resultiert für das Jahr 2021 kein Covid-19-Sondereffekt mehr. Gleichwohl kommt es zu ausserordentlichen Erstattungen.
Überschüsse aus Kapitalerträgen
Dank einem guten Börsenjahr 2021 hat die Suva Kapitalerträge erzielt, die zu Überschüssen geführt haben. Der Suva-Rat hat beschlossen, dass die Versicherten von einer Erstattung von CHF 824 Mio. profitieren sollen. In der Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung (BUV/NBUV) entspricht dies einer Erstattung in Höhe von 20 Prozent der Nettoprämien für alle Tarifklassen.
Überschüsse aus Ausgleichsreserven
Die Anzahl der neugesprochenen Invalidenrenten war für das Jahr 2021 rückläufig. Der Trend dieses erfreulichen Risikoverlaufs dauert bereits seit einigen Jahren an und hat verschiedene Ursachen. Die Suva kann deshalb nicht mehr benötigte versicherungstechnische Rückstellungen auflösen und in Form von tieferen Prämien zurückgeben.
Die wichtigsten Fakten zur Prämienentwicklung sind im Factsheet festgehalten. Neu werden zudem die Zuschläge für ratenweise Prämienzahlung per 1. Januar 2023 gesenkt. Wir freuen uns sehr, dass die SUVA ihre Erträge weitergibt und für unsere Mitglieder in den nächsten ein bis drei Jahren die Prämien tiefer ausfallen werden.