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Der Gesamtarbeitsvertrag ist fertig gedruckt

Der neue GAV ist gedruckt. Endlich haben wir das Okay vom SECO für den Art. 8 Abs. 2 erhalten. Alle Mitgliedfirmen, die dem GAV unterstellt sind, erhalten eine Anzahl GAVs direkt zugestellt. Weitere GAVs können bei uns bestellt werden. Der Gesamtarbeitsvertrag der Papierbranche wurde per 1.1.2020 erneuert. Die Änderungen des neuen GAV sind allesamt positiver als beim letzten GAV. Unter anderem stehen den Arbeitnehmenden mehr Ferien zur Verfügung: ab dem 50. Altersjahr erhalten sie 30 Tage Ferien. Die Schichtzulagen und der Mindestlohn wurden erhöht und die Kündigungsfristen vereinfacht. Die Arbeitszeiterfassung wurde analog des aktuellen Gesetzes geregelt. Mit der neuen Opting-Out-Regelung können Firmen dem Verband beitreten, auch wenn sie den GAV nicht anwenden möchten. Die Mehrheit der Betriebe der Papierbranche setzen jedoch den GAV für ihre Mitarbeiter ein.

Hier finden Sie den fertigen GAV und die Änderungen gegenüber dem Vorjahr.