EUDR: Druckindustrie will sich für Ausnahme von Verpackungen einsetzen
Das Magazin EUWID Verpackung hat am 15. Januar 2026 einen Bericht zur EUDR publiziert. Dabei wurde auch die Meinung des SPKF abgeholt.
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wurde verschoben und teilweise vereinfacht. Dabei wurden fertige Druckerzeugnisse wie Bücher und Zeitschriften von den Vorgaben ausgenommen, während Verpackungen aus Papier und Karton weiterhin unter die Regelung fallen. Diese Ungleichbehandlung sorgt in der Branche für Diskussionen, zumal beide Produktgruppen auf derselben Rohstoffbasis beruhen. Eine Überprüfung der Regelung durch die EU-Kommission ist vorgesehen.
Innerhalb der Industrie gehen die Meinungen auseinander: Die Papierindustrie lehnt die Ausnahmeregelung ab, da sie Wettbewerbsnachteile und ökologische Risiken befürchtet, und setzt sich für eine Wiedereinbeziehung von Druckerzeugnissen ein. Vertreter der Verpackungsindustrie hingegen sprechen sich mehrheitlich nicht für zusätzliche Ausnahmen aus, sondern fordern vielmehr eine generelle Vereinfachung und einheitliche Rahmenbedingungen entlang der gesamten Lieferkette.
Auf die Faserquelle als Angelpunkt der Kritik an den Ausnahmen für Printprodukte hebt auch die Schweizer Papierindustrie ab. Der Verband Schweizerischer Papier-, Karton- und Folienhersteller (SPKF), Zürich, identifiziert im Zellstoff die identische Faserquelle für Printprodukte und faserbasierte Verpackungen. Die Ausnahmeregelungen nur eines Bereichs des breiten Spektrums möglicher Endprodukte sei «aus fachlicher Sicht nur bedingt nachvollziehbar, da sie nicht an der Rohstoffherkunft, sondern am Endprodukt ansetzt»“, erklärt der SPKF gegenüber dem EUWID. Ob und in welcher Form die Branche bis zu der von der EU-Kommission angekündigten Überprüfung im April 2026 weitere Anpassungen oder Ausnahmeregelungen anregen wird, hänge von den in der praktischen Umsetzung gewonnenen Erfahrungen ab, so der SPKF weiter.
Quelle:
EUWID Verpackung 3.2026
www.euwid-verpackung.de
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