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Aktualisierung der Verordnung über die berufliche Grundbildung Papiertechnologin/Papiertechnologe mit EFZ

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat die Bildungsverordnung und den Bildungsplan über die berufliche Grundbildung «Papiertechnologin/Papiertechnologe mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)» teilrevidiert. Dies war nötig, weil die deutsche Verordnung über die Berufsausbildung zur Papiertechnologin / zum Papiertechnologen im Bereich Qualifikationsverfahren geändert wurde. Die Teilrevision der Bildungsverordnung ist abgeschlossen und die aktualisierte Version tritt ab 1. Oktober 2024 in Kraft.

Die Verordnung regelt die berufliche Grundbildung für Papiertechnologen und Papiertechnologinnen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ). Die Ausbildung dauert drei Jahre und umfasst theoretischen Unterricht an der Papiermacherschule Gernsbach in Deutschland sowie praktische Ausbildung in Betrieben in der Schweiz. Die Auszubildenden stellen mit modernsten Produktionsanlagen Papier oder Karton her. Sie kennen den Produktionsablauf von den Rohstoffen bis zum fertig ausgerüsteten Papier. Sie lernen, die Produktionsanlagen zu überwachen, Wartungsarbeiten durchzuführen und Vorschriften zur Arbeitssicherheit, Gesundheit und Umweltschutz zu befolgen. Der Lehrgang fördert die Teamarbeit und legt Wert auf einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen. Die Ausbildung beinhaltet auch Qualifikationsverfahren und Prüfungen, die nach den deutschen Standards organisiert werden. Nach erfolgreichem Abschluss sind die Absolventen und Absolventinnen berechtigt, den Schweizer Titel «Papiertechnologe EFZ/Papiertechnologin EFZ» sowie den Deutschen Titel «Papiertechnologe/Papiertechnologin», welcher in der ganzen EU anerkannt ist, zu führen. Die Verordnung sieht regelmässige Überprüfungen und Anpassungen vor, um den neuesten Entwicklungen gerecht zu werden.

Weitere Informationen sind unter Ausbildung erhältlich.

Die aktualisierte Verordnung und der Bildungsplan treten am 1. Oktober 2024 in Kraft

Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Papiertechnologin/Papiertechnologe mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)

Bildungsplan zur Verordnung
Papiertechnologin/Papiertechnologe mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)

Kreisschreiben des SBFI 

Hier sind die Verordnung und der Bildungsplan in allen Landessprachen erhältlich. Erarbeitet und bereitgesellt durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)